Dokumentationsfehler Markdorf

Medizinrecht

Beim Arzthaftungsrecht geht es insbesondere um die Prüfung von Behandlungs-, Aufklärungs- oder auch Dokumentationsfehlern und die Durchsetzung von Ansprüchen bei unterbliebener Aufklärung und bei ärztlichen Behandlungsfehlern.

Wir vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten. Die häufigsten Fragen sind:

  • Liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor?
  • Falls nein, bestehen dennoch Ansprüche aufgrund mangelhafter Aufklärung?
  • Auskunfts-/Einsichts- und Herausgabeansprüche von Krankenakten
  • Einschaltung der Schlichtungsstellen
  • Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen

Ihr Ansprechpartner für das Medizienrecht in Friedrichshafen ist:

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Föhr  
 
fhfn-fdhf 2026-04-07 wid-53 drtm-bns 2026-04-07
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