Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Stimmt eine Wohnungseigentümergesellschaft über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen Personengesellschaft ab, an der auch einer der Wohnungseigentümer beteiligt ist, so ist derjenige Wohnungseigentümer jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.01.2017
Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen und einer Modernisierung entsprechen oder der Anpassung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Stand der Technik dienen und die Eigenart der Wohnanlage nicht ändern sowie keinen Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig beeinträchtigen, können durch eine Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer beschlossen werden.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2017
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat.
Amtsgericht Nördlingen, Urteil vom 13.01.2017
Will der Vermieter die Miete erhöhen, so muss er das Mieterhöhungsverlangen dem Mieter in Textform erklären und begründen.
Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 29.12.2016
Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 29.12.2016
Ein Vermieter und Gebäudeeigentümer kann die Kosten für die erstmalige Errichtung oder Modernisierung einer zentralen Heizanlage auf einen Contractor auslagern und dem Contractor in einem Wärmelieferungsvertrag das exklusive Recht einräumen, seine Mieter bzw.
Landgericht Lübeck, Urteil vom 22.12.2016
Ist in einer Teilungserklärung geregelt, dass ein Teil der Teileigentumseinheit zu gewerblichen Zwecken genutzt werden darf, so handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter, sodass im Zweifel auch die Nutzung der Teileigentumseinheit als Mode-Outlet zulässig ist.
Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 14.12.2016
Erwirbt ein Arbeitgeber Wohnraum und überlässt diesen Wohnraum dann seinen Arbeitnehmern wochenweise oder tageweise gegen Zahlung eines Pauschalbetrages zu Urlaubszwecken, so stellt dieses Vorgehen eine Vermietung dar und damit eine genehmigungsbedürftige Zweckentfremdung von Wohnraum.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.12.2016
Die Kosten für die Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Gemeinschaftseigentum haben die Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu tragen; dies gilt daher auch für die Kosten der Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.12.2016
Eine Verkehrssicherungspflicht entsteht erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Pflichtige Kenntnis von einer Gefahrenlage hat und fahrlässig Maßnahmen unterlässt, die zur Abwendung der Gefahrenlage und Vermeidung der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit erforderlich wären.
Amtsgericht Reutingen, Urteil vom 24.11.2016
 
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