Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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In einem Scheidungsverfahren kann eine Unterhaltsfolgesache von dem übrigen Scheidungsverfahren abgetrennt werden, wenn die Dauer des Scheidungsverfahrens ansonsten für den die Scheidung begehrenden Ehepartner eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.03.2013
Soll gegen einen Elternteil, welcher nicht sorgeberechtigt ist, ein Kontaktaufnahmeverbot bzw.
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 11.03.2013
Auch ein unvollständiger Scheidungsantrag eines Ehegatten und die dazugehörige privatschriftliche Zustimmung des anderen Ehegatten zu dem Scheidungsantrag, lassen bereits das Ehegattenerbrecht entfallen.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.03.2013
Die Werbung eines Rechtsanwalts auf seiner Internetseite mit einer "Online-Scheidung", welche mit den Worten eingeleitet wird: "Online-Scheidung? spart Zeit, Nerven und Geld" ist nicht als irreführende Werbung anzusehen, wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden können, im Folgesatz erläutert wird und sich demnach dieser Einleitungssatz lediglich als Hinweis auf eine Sparmöglichkeit verstehen lässt.
Oberlandesgericht Hamm , Urteil vom 07.03.2013
Titulierte Ansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Entstehung und Kenntnis in 30 Jahren.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.03.2013
Kümmern sich beide Elternteile gleichermaßen um die Betreuung eines Kindes, so können sie beide gleichermaßen auf den Barunterhalt des Kindes haften.
Oberlandesgericht Frankfurt a. M. , Urteil vom 06.03.2013
Bei einem gegen einen Stalker durch ein Gericht verhängtem Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetzt ist im Einzelfal die Verhängung einer Ordnungshaft von insgesamt 720 Tagen zulässig, wenn die Anzahl der Verstöße diese Strafe als erforderlich erscheinen lässt, um auf den Täter einzuwirken und die Anzahl der gegen das Kontaktverbot erfolgten Verstöße zu ahnden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.02.2013
Dritte sind gegenüber dem Sozialleistungsträger nur auskunftspflichtig, wenn die Auskunft für die behördlichen Aufgaben erforderlich ist.
Landessozialgericht Sachsen, Urteil vom 28.02.2013
Bei der Berechnung der Vergütung für einen Betreuer, der vom Berufsbetreuer zu einen ehrenamtlichen Betreuer wechselt, kommt es für die Vergütung auf die Anzahl der Betreuungsmonate an und nicht auf die Anzahl der Kalendermonate.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.02.2013
Ein im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebender Ehegatte und Grundstückseigentümer darf nicht ohne Zustimmung über ein ihm gehörendes Grundstück verfügen, wenn dieses Grundstück im Wesentlichen sein gesamtes Vermögen darstellt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2013
 
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