Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Eine Steuerbegünstigung im Rahmen der Schenkung eines Eigenheims unter Ehegatten setzt voraus, dass das Objekt den Mittelpunkt des familiären Zusammenlebens bildet.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.07.2013
Eingetragenen Lebenspartnern steht nach dem Tod ihres Partners derselbe Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente zu wie Eheleuten.
Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 15.07.2013
Die Kosten eines Wertgutachtens für eine Immobilie im Rahmen eines Scheidungsverfahrens können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 02.07.2013
Berufstätigen Eltern von Zwillingen steht das doppelte Elterngeld zu.
Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2013
So entschied kürzlich das Oberlandesgericht Hamm und ersetzte mithin die Aufsichtspflicht der Eltern bezüglich der Schulpflicht durch die des Jugendamtes.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.06.2013
Erteilt ein Elternteil seine Zustimmung zur Teilnahme einer Klassenfahrt, so gilt diese Zusage in der Regel auch für den anderen Elternteil.
Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 17.05.2013
Auch wenn Angehörige eine Kontovollmacht besitzen kann die Rentenversicherung sie nicht unbedingt für Rentenzahlungen nach dem Tod des Rentners in die Haftung nehmen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.05.2013
Sind Pflegeaufgaben Bestandteil einer Absprache zur Hofübernahme ist diese Tätigkeiten trotz der Gegenleistung vom Schutz der Unfallversicherung erfasst.
Landesozialgericht Bayern, Urteil vom 13.05.2013
Die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist verfassungswidrig.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 07.05.2013
Die Anrufung eines Gerichts kann unzulässig sein, wenn die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vertraglich regeln, dass im Falle einer Trennung zunächst ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden soll.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.04.2013
 
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