Das gegnerische Dienstfahrzeug befand sich an der ersten rechts gelegenen Tanksäule. Beim Vorbeifahren kollidierte das Klägerfahrzeug mit der geöffneten Fahrertür des Dienstwagens. Das Landgericht Itzehoe ging in diesem Fall von einer Haftungsquote von 2/3 zu Lasten der Beklagten aus.