Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Mieter der Kündigung ihres Mietverhältnisses erfolgreich widersprechen können, indem sie sich auf ihr hohes Alter berufen. Der Wohnungsverlust stelle für alte Menschen eine "Härte" i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Durch den Verweis auf ihr hohes Alter können betroffene Mieter somit in der Regel die unbestimmte Fortsetzung ihres Mietverhältnisses erwirken.
Normen: § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB