Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Sind die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nach einer Scheidung ihrer Ehe nicht zu einer normalen Kommunikation über die Belange des gemeinsamen Kindes in der Lage, so kann das Gericht die gemeinsame Sorge der Eltern aufheben und das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.08.2011
Im Verfahrenskostenhilfeverfahren dürfen schwierige und höchstrichterlich noch nicht entschiedene Fragen nicht zum Nachteil des um Verfahrenskostenhilfe Nachsuchenden entschieden werden.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 29.07.2011
Will ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind an einen über 500 Kilometer entfernten Ort wegziehen, so darf das Gericht die Motive des betreffenden Elternteils hinsichtlich des Umzugs nicht überprüfen.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.07.2011
Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung zwischen Miteigentümern einer gemeinsamen Ehewohnung für die Alleinbenutzung der ehemals gemeinsamen Ehewohnung richtet sich nach einer rechtskräftigen Scheidung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 25.07.2011
Schwiegerelterliche Zuwendungen, die an das eigene Kind und das Schwiegerkind in der Erwartung des Fortbestandes der Ehe erbracht werden, können unter Umständen von den Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zurückverlangt werden, wenn die Ehe später scheitert.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2011
Ist ein Elternteil zur Leistung von Unterhalt verpflichtet und kann er seiner Verpflichtung aufgrund von Kurzarbeit nicht vollständig nachkommen, so ist es dem Verpflichteten zumutbar sein Kurzarbeitergeld durch die Ausübung einer Nebentätigkeit am Wochenende oder in den Abendstunden aufzubessern.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 19.07.2011
Das Kindergeld ist bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts auf Seiten des Berechtigten nicht anrechnungsfähig.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14.07.2011
Bei der Eingehung einer auf Dauer angelegten neuen Lebensgemeinschaft können etwaige Unterhaltsansprüche entfallen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.07.2011
Der Unterhaltsanspruch kann herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte nicht nachvollziehbar vorträgt, aus welchen Gründen der erlernte Beruf schon geraume Zeit vor der Heirat aufgegeben wurde.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.07.2011
Ein Visum zur Familienzusammenführung kann für ein minderjähriges Kind erteilt werden, wenn ein in Deutschland lebender Elternteil das alleinige Sorgerecht hat oder ein besonderer Härtefall vorliegt.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.07.2011
 
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