Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Die Zahlung des Zugewinnausgleichs, die ein Ehegatte von seinem geschiedenen Partner erhalten hat, stellt keinen unentgeltlicher Vermögenserwerb dar, weil durch diese Zahlung lediglich seine Ausgleichsforderung erfüllt worden ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.10.2014
Die Voraussetzungen für eine Betreuung können nicht aufgrund einer bloßen Verdachtsdiagnose des Sachverständigen festgestellt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.10.2014
Bei der Berechnung der Höhe des - auch für den Elternunterhalt einzusetzenden - Taschengeldanspruchs ist es im Regelfall nicht zu beanstanden, wenn eine Quote von 5% des bereinigten Familieneinkommens zugrunde gelegt wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.10.2014
Im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht ist vom Unterhaltsschuldner im Hinblick auf den nicht gesicherten Mindestunterhalt seines Kindes auch zu verlangen, dass er neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit eine ihm mögliche und zumutbare Nebentätigkeit ausübt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2014
Wendet sich der Betroffene nach der Anordnung der Betreuung noch innerhalb der Beschwerdefrist allein gegen die Betreuerauswahl, so ist dieses Anliegen als Beschwerde gegen den Ausgangsbeschluss auszulegen und die Bestellung des Betreuers als Einheitsentscheidung zu überprüfen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2014
Jeder Ehegatte kann die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung der Klage auf Auskunft beharrlich geweigert hat, ihn über den Bestand seines Vermögens zu unterrichten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2014
Eine Kontrollbetreuung darf jedoch wie jede andere Betreuung nur dann eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2014
Sofern das Kindeswohl es gebietet, kann ein deutsches Gericht eine ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.09.2014
Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen einer paranoiden Psychose persönlich zu untersuchen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.08.2014
Ein bestellter Betreuer hat auch einen Vergütungsanspruch, wenn formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers unterlaufen sind.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.08.2014
 
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