Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Der von der BeckAkademie angebotene Fernkurs „Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung“, der auf die Dauer von neun Monaten angelegt ist und mit einem Arbeitspensum („workload“) von 1.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.05.2017
Ein Mann kann eine Vaterschaft anerkennen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.05.2017
Für die Wertberechnung bei wiederkehrenden Leistungen, die auf Dauer verlangt werden und nicht nur für eine bestimmte streitige Zeit, ist auf den höchsten für die Berechnung maßgeblichen Einzeljahreswert in den ersten dreieinhalb Jahren nach Klageerhebung abzustellen, wenn sich die Jahresbeträge deutlich verändern.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.05.2017
Grundsätzlich ist das Gericht verpflichtet, einen Betroffenen anzuhören, wenn dessen Betreuung angeordnet werden soll oder fortgesetzt werden soll.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.05.2017
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.05.2017
Ein Verfahrenspfleger kann regelmäßig schon dann bestellt werden, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.05.2017
Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.05.2017
In einem Betreuungsverfahren kann ein eingeholtes Sachverständigengutachten auch dann verwertet werden, wenn kein verbaler Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Sachverständigen stattgefunden hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.05.2017
Beim Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung ein Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit vorgenommen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.04.2017
Ein Online-Magazin durfte einen Artikel über ein mutmaßliches Verhältnis der Kabarettistin und Schauspielerin Carolin Kebekus und dem Kabarettisten Serdar Somuncu veröffentlichen.
OLG Köln, Urteil vom 06.04.2017
 
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