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Das erste Gesetzesvorhaben der neuen Bundesregierung trägt den Namen "Wachstumsbeschleunigungsgesetz". Darin sind unter anderem Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer enthalten. Nach der großen Erbschaftsteuerreform kommt nun also gewissermaßen die erste kleine Reform der Reform. Zum einen wird darin für Geschwister und Geschwisterkinder ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 % eingeführt (bisher 30 bis 50 %).
Größer ist die Änderung bei der Unternehmensnachfolge: Die Behaltensfristen für die beiden Steuerbefreiungsregelungen werden von 7 auf 5 und von 10 auf 7 Jahre verkürzt. Außerdem werden die geforderten Lohnsummen von 650 % auf 400 % respektive von 1.000 % auf 700 % reduziert und gelten nun nur noch für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten (bisher 10 Beschäftigte). Falls der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, sollen diese Änderungen wie alle Maßnahmen des Gesetzes zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.